Dem Polizeibericht ist hingegen zu entnehmen, dass die Notrufzentrale von einer Drittperson und wenig später von der Mutter von A. alarmiert worden war. Weiter geht daraus hervor, dass A. explizit keine Polizei vor Ort wünschte und «überredet» werden musste, auf eine Patrouille der Regionalpolizei zu warten (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 18. März 2021, UA act. 1090 ff.). A. wurde im Rahmen der Berufungsverhandlung erneut einlässlich einvernommen. Das Obergericht konnte sich dadurch einen persönlichen Eindruck ihres Aussageverhaltens verschaffen. Sie hat ihre bisher gemachten Aussagen zur tätlichen Auseinandersetzung im Kern authentisch bestätigt (Protokoll, S. 10 ff.).