Die Schilderungen bezüglich der Gewaltanwendungen sind im Kern sehr bildlich. Die festgestellten Verletzungen von A. lassen sich gemäss forensischem Gutachten durch stumpfe Gewalteinwirkung wie von ihr geschildert erklären. Dass es zu gewissen Abweichungen gekommen ist, ist mit dem Zeitablauf und dem Umstand ihrer damals schlechten psychischen und körperlichen Verfassung ohne Weiteres zu erklären. Sie litt damals nachweislich unter Alkohol- und Drogenproblemen. Zwar finden sich gewisse Übertreibungen in ihren Darstellungen, insbesondere was die Heftigkeit des Würgens anbelangt. Aufgrund des erwähnten Alkohol- sowie Drogenkonsums dürfte sie das Würgen subjektiv als heftiger empfunden haben.