Der Streit habe nach dem Essen, zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr begonnen (UA act. 1140). Es habe eine Rangelei gegeben, in deren Zuge sie mit der Hand nach hinten geschlagen bzw. ihn im Gesicht getroffen habe, danach sei es losgegangen (UA act. 1141 f., 1155 f.; VA act. 106). Sie habe geschrien, worauf der Beschuldigte sie gewürgt habe; er habe sie mit einer Hand gewürgt und mit der anderen habe er sie geschlagen (UA act. 1141). Sie habe sich gewehrt und versucht, über den Zaun zu klettern, worauf er sie an den Haaren heruntergerissen habe (UA act. 1158). Er habe noch einen Besen zur Hand genommen, wobei sie sich sicher sei, dass er sie nicht habe treffen wollen (UA act.