4.2.3. Noch in der Nacht zum 9. Oktober 2020 konnte A. wenige Stunden später forensisch-klinischen untersucht werden. Es konnten frische, dem Ereigniszeitraum zuordenbare Blutergüsse an der linken Halsseite sowie im Stirn- und Augenbereich beidseits, rechtsseitig zusätzlich mit einer Oberhautabhebung am Augenunterlid festgestellt werden. Zudem waren schorfbedeckte Hautdefekte an der linken Wange, am rechten Handgelenk und am rechten Handrücken sowie Oberhautabhebungen im Bereich des rechten Ellenbogens und Hautrötungen in der Mundvorhofschleimhaut, an der Nase und am Rücken abgrenzbar.