Der Beschuldigte macht im Wesentlichen geltend, dass er zunächst von A., welche Alkohol getrunken sowie Drogen konsumiert habe, tätlich angegriffen worden sei. Sie sei dreimal umgefallen, habe sich Verletzungen zugezogen und habe geschrien, weshalb er ihr den Mund zugehalten habe. Sie sei auf Pneus gestiegen, um den Zaun zu übersteigen, weshalb er sie aus Angst um sie an den Haaren zurückgehalten habe, allerdings ohne Verletzungsabsicht.