Angesichts der Unfallsituation sowie der Kollisionsintensität und des rechtsmedizinischen Gutachtens sind die von C. geschilderten Beschwerden ohne Weiteres nachvollziehbar und können auf das Unfallereignis kausal zurückgeführt werden. Die beim Unfall verursachten Schmerzen (Druckschmerzhaftigkeit im Schulter- und Nackenbereich, Einschränkung der Bewegungsfreiheit des linken Arms), die erst ein paar Tage nach einem doch noch notwendigen Spitalbesuch samt Verschreibung von Schmerzmitteln ganz abgeklungen sind, gehen von ihrer Intensität her deutlich über eine bloss vorübergehende, geringfügige Störung des Wohlbefindens hinaus und stellen daher eine einfache Körperverletzung