Bei C. wurde in Übereinstimmung mit ihren Aussagen eine Druckschmerzhaftigkeit zwischen Wirbelsäule und linkem Schulterblatt bis zum Schulterdach (Schulter- und Nackenbereich) sowie eine schmerzbedingte, aktive Bewegungseinschränkung der linken Schulter (nur bis 90° abduzierbar) festgestellt (vgl. Untersuchungsprotokoll des Instituts für Rechtsmedizin der I. AG vom 7. August 2020, UA act. 1018 ff.), was sich durch das Abfangen mit den Händen am Armaturenbrett bei einer Bewegung des Oberkörpers nach vorne nach einem Frontalaufprall plausibel erklären lasse (vgl. Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der I. AG vom 7. August 2020, UA act.