3. 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie ging im Wesentlichen gestützt auf den Behandlungsbericht sowie das rechtsmedizinische Gutachten von einer Halswirbelsäulendistorsion, einer Druckschmerzhaftigkeit sowie einer Bewegungseinschränkung der linken Schulter von C. durch den erwähnten, als Beifahrerin des Beschuldigten erlittenen Verkehrsunfall aus. Die körperlichen Beschwerden seien zwar nur vorübergehend gewesen und die Schmerzen nach rund eineinhalb Wochen abgeklungen.