Das Gutachten legt nach Darlegung der verwendeten Grundlagen, der erfolgten technischen Untersuchung sowie der verwendeten Software für die Kollisionsanalyse strukturiert sowie ausführlich die Berechnung des Unfallhergangs dar. Die iterative Berechnung wurde mit Vergleichsversuchen kontrolliert. Das Gutachten ist vollständig, schlüssig und nachvollziehbar, weshalb das Obergericht keine Veranlassung sieht, an der Richtigkeit desselben zu zweifeln oder davon abzuweichen.