2. 2.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigte der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Sie ging im Wesentlichen gestützt auf das verkehrstechnische Gutachten davon aus, dass er am 30. Juli 2020 zwischen 20:10 Uhr und 20:30 Uhr mit seinem Audi RS6 Avant, […], in 5322 Koblenz in die Landstrasse [Richtung Rietheim] eingebogen sei und massiv nach Abzug sämtlicher Toleranzen und Eventualannahmen auf mindestens 105 km/h auf der Höhe des Signals «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell» beschleunigt habe. -4-