3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. Juli 2022 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der Gewaltdarstellungen sowie der Pornografie und einen Schuldspruch lediglich wegen grober statt qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Er sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, eventualiter bei einer Freiheitsstrafe von über 24 Monaten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe mit einem zu vollziehenden Anteil von höchstens 12 Monaten, zu verurteilen. Die Zivilforderung der Privatklägerin A. sei abzuweisen.