Die Zivilklage von C. verwies es auf den Zivilweg. Es verpflichtete den Beschuldigten, der Privatklägerin A. eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 8. Oktober 2020 zu bezahlen und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände sowie Vermögenswerte. -3-