1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 13. Oktober 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand, mehrfaches Fahren ohne Berechtigung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, versuchtes pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit), falscher Anschuldigung, fahrlässiger Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG sowie Art. 19a Ziff.