Der vom Beschuldigten vorgebrachte Einwand, wonach das von der Privatklägerin erlittene Hämatom nicht durch ein blosses Packen hervorgerufen worden sein könne, überzeugt ebenfalls nicht. Es kann als gerichtsnotorisch bezeichnet werden, dass die Elastizität des Hautgewebes sowie der Blutgefässe im Alter abnimmt, weshalb es bei älteren Menschen schon bei geringfügigen Einwirkungen zu grösseren Hauteinblutungen kommen kann (vgl. "Senile Purpura (Hauteinblutungen im Alter): Ursachen und Vorbeugung", Deutsches Bundesministerium für Gesundheit, https://gesund.bund.de/senile-purpura; zuletzt abgerufen am 29. September 2022).