In den nachfolgenden Befragungen hielt er dann fest, dass die Privatklägerin die Verletzungen aus anderen Gründen erlitten respektive sich selbst zugefügt haben soll. So sprach er an der Konfrontationseinvernahme vom 10. Juni 2021 davon, dass die Privatklägerin von der Treppe gefallen und gegen die Lifteinbuchtung gestossen sei. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. Dezember 2021 gab er dann an, dass die Privatklägerin sich die Verletzung selbst zugefügt habe, um ihm zu schaden.