Im Übrigen werden die als glaubhaft zu erachtenden Aussagen der Privatklägerin weitgehend durch den Nachbar F. gestützt. Dieser bestätigte an beiden Befragungen, aufgrund der Schreie der Privatklägerin in die Auseinandersetzung zwischen ihr und dem Beschuldigten im Treppenhaus eingeschritten zu sein. Den Angriff selber habe er nicht gesehen. Der Beschuldigte sei, als er sich zwischen ihn und die Privatklägerin gestellt habe, erneut auf sie losgegangen und es sei zu einem Wortgefecht gekommen. Der Beschuldigte habe sich kaum beruhigt und so habe er sich dazwischen gestellt und ihn auffordern müssen, zu gehen (vgl. Ziff.