Er habe in Erinnerung, dass sie mit der rechten Hand gegen den Lift gefallen sei, was nichts mit der linken Seite zu tun habe. Sie greife sich immer an die linke Schulter, aber der blaue Fleck sei auf der rechten Seite gewesen. Das verstehe er nicht (vgl. UA act. 73). Ausserdem habe er sie nur zur Rede stellen wollen, da sie mit dem Besen in seinem Keller Dinge umgestossen und Verpackungen zerstört habe (vgl. UA act. 72). Die Privatklägerin arbeite als Eigentümerin seit 8 Jahren daran, - 10 -