5.3. 5.3.1. Der Beschuldigte wurde erstmals am 23. September 2020 durch die Kantonspolizei Aargau zu den Geschehnissen befragt (vgl. UA act. 30 ff.). Anlässlich dieser Befragung gab er an, dass die Vorwürfe der Privatklägerin absoluter Blödsinn seien. Er habe an besagtem Tag seinen Briefkasten geleert und habe wieder zurück ins Haus gehen wollen. Die Privatklägerin sei dabei innen vor der Haustüre gestanden. Als er die Tür geöffnet habe, sei sie die Treppen hinaufgerannt und habe "Hilfe, Hilfe" geschrien. Er sei ihr sodann nachgegangen (vgl. UA act. 32). Zwischen ihm und der Privatklägerin bestehe schon länger ein generelles Problem.