5.2. F. wurde am 23. September 2020 als Auskunftsperson und am 30. Juni 2021 als Zeuge einvernommen (vgl. UA act. 45 ff., UA act. 78 ff.). Er gab anlässlich beiden Befragungen übereinstimmend an, am 11. September 2020 mit seiner Frau in der Wohnung des Mehrfamilienhauses zugegen gewesen zu sein, als sie plötzlich lautes Geschrei aus dem Treppenhaus gehört hätten. Sie seien sofort aus dem dritten Stock in das zweite Stockwerk gerannt. Dort habe er gesehen, wie der Beschuldigte auf die Privatklägerin losgegangen sei. Die Privatklägerin habe sich vor ihrer Wohnungstüre im zweiten Stock befunden und der Beschuldigte sei die Treppe heraufgekommen.