5.1.2. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen am 23. Dezember 2021 liess die Privatklägerin sich aufgrund ärztlich attestierter Verhandlungsunfähigkeit (vgl. Gerichtsakten [GA] act. 14) durch ihren Sohn B. vertreten. Dieser gab an, dass die Privatklägerin weiterhin an sämtlichen Aussagen und auch am Strafantrag festhalte. Ein Rückzug sei nicht in ihrem Sinne, da sich alles so zugetragen habe. Sie habe nie Forderungen gestellt und wolle nur Gerechtigkeit sehen (vgl. GA act. 34 f.).