Als sie die Haustüre habe öffnen wollen, habe er das Fahrrad hingeworfen und sei unvermittelt auf sie zugestürmt. Sie sei sofort die Treppe hinaufgegangen und habe mehrmals laut um Hilfe gerufen, da sie Panik und Angst um ihr Leben gehabt habe. Im ersten Stock habe sie der Beschuldigte bereits erwischt. (vgl. UA act. 41 f., UA act. 70 f.). Zunächst habe der Beschuldigte sie am Nacken und danach am linken Oberarm gepackt, wo man die blauen Flecken gut sehe. Er habe sie nicht direkt geschlagen, aber ihr sicher 5-6 Mal auf den Arm geboxt bzw. immer wieder auf die linke Seite getrommelt. Sie habe um Hilfe gerufen und dann sei der gemeinsame Nachbar, F., gekommen und sei dazwischen gegangen.