5. 5.1. 5.1.1. Die Privatklägerin wurde am 12. September 2020 und am 10. Juni 2021 anlässlich einer Konfrontationseinvernahme mit dem Beschuldigten zu den Vorfällen des 11. September 2020 befragt (vgl. Untersuchungsakten [UA] act. 38 ff., UA act. 68 ff.). Anlässlich beider Befragungen gab sie an, dass es sich beim Beschuldigten um einen ihrer Nachbarn handle. Das Ganze habe sich um etwa 14.05 Uhr zugetragen, als sie die Wohnung verlassen habe, um nach Q. ins Altersheim einen Kaffee trinken zu gehen. Der Beschuldigte sei in diesem Moment mit seinem Fahrrad um die Ecke gekommen. Als sie die Haustüre habe öffnen wollen, habe er das Fahrrad hingeworfen und sei unvermittelt auf sie zugestürmt.