Total Fr. 1'266.00 Diese Kosten gehen zu Lasten des Staates. 2. Die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Der Beschuldigte sei für die Kosten seiner Verteidigung im obergerichtlichen Verfahren aus der Staatskasse zu entschädigen." Ausserdem stellte er die folgenden Beweisanträge: "1. Es seien die Vorakten beizuziehen. -5- 2. Es sei ein Gutachten eines Sachverständigen für Unfall- und Kriminaltechnik zur Frage der Entstehung der Verletzungen bei der Zivil- und Strafklägerin einzuholen."