3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Juni 2022 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge: "1. Die Ziffern 2 bis 6 des Urteils des Bezirksgerichts Zofingen vom 23. Dezember 2021 seien aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 2. Der Beschuldigte wird zusätzlich freigesprochen von der Anklage der Tätlichkeit gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB. 3. Die Anklagegebühr von CHF 700.00 geht zu Lasten des Staates. 4. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 b) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 66.00