5.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 b) den Spesen von Fr. 66.00 Total Fr. 1'266.00 Diese Kosten werden dem Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 633.00 auferlegt. Der Rest geht zu Lasten des Staates. 6. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen." 2.7. Mit Eingabe vom 15. Januar 2022 meldete der Beschuldigte Berufung gegen das ihm am 8. Januar 2022 zugestellte Urteilsdispositiv an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 1. Juni 2022 zugestellt.