2.3. Am 23. Dezember 2021 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit Befragung des Beschuldigten statt. 2.4. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung den Antrag, von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen zu werden. 2.5. Die Privatklägerin stellte anlässlich der Hauptverhandlung sinngemäss den Antrag, der Beschuldigte sei gemäss Anklage schuldig zu sprechen. 2.6. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte gleichentags: "1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB. 2. Der Beschuldigte ist schuldig