1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 31. Dezember 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 5. Oktober 2021 an das Bezirksgericht Zofingen zur Durchführung des Hauptverfahrens. -3- 2. 2.1. Mit Eingabe vom 6. November 2021 reichte die Privatklägerin ein ärztliches Verhandlungsunfähigkeitszeugnis datiert vom 3. November 2021 ein und beantragte, an der Hauptverhandlung durch ihren Sohn B. vertreten zu werden. 2.2. Mit Verfügung vom 16. November 2021 wurde der Privatklägerin die Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 23. Dezember 2021 freigestellt.