Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – insoweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Nils Haldemann, eine Entschädigung von Fr. 6'650.60 auszurichten. Diese Entschädigungen werden vom Beschuldigten zu 5/6 (ohne Übersetzungsauslagen) mit Fr. 16'456.45 zurückverlangt, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. - 21 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)