Die Vorinstanz ist erneut darauf hinzuweisen, dass es für die Auferlegung von «Spesen für das begründete Urteil» an eine beschuldigte Person im Strafverfahren keine gesetzliche Grundlage gibt. Die erstinstanzlichen - 18 - Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 11'677.70 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 2'150.00, ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Übersetzung sowie Spesen für das begründete Urteil) sind dem Beschuldigten zu 5/6, d.h. mit gerundet Fr. 9'730.00, aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen.