Anhand der Verbindungsranddaten seines Mobiltelefons konnte zweifelsfrei erstellt werden, dass er sich lediglich eine halbe Stunde in der Genfer Innenstadt aufgehalten hat, um danach in Ortschaften ausserhalb des Zentrums zu fahren (UA act. 450). Dabei verband sich vor allem das Mobiltelefon von P., mit dem der Beschuldigte die ganze Zeit zusammen gewesen sein will (UA act. 827), zwischen 16:30 Uhr und 19:30 Uhr etliche Male mit Antennen rund um das Dorf Commugny - 10 -