Dem Beschuldigten wird in der Anklage ein Einbruchdiebstahl in ein bestimmtes Einfamilienhaus (V-Strasse, Niederhasli) vorgeworfen (siehe E. 2.4.3.1). Dadurch war für den Beschuldigten auch unter Angabe eines als Tatzeit in Frage kommenden Zeitraums von 10 Tagen (15. Januar 2021 bis 24. Januar 2021) ersichtlich, welcher konkreten Handlung er beschuldigt wird, zumal es um eine Liegenschaft geht, in und um welche sich der Beschuldigte ansonsten nicht mit legalem Zweck aufgehalten hat. 2.4.4. 2.4.4.1. In den Anklageziffern 1.4 und 1.6 werden dem Beschuldigten zwei Einbruchdiebstähle zusammen mit P. und einer unbekannten weiteren Person vorgeworfen: