2.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte Ende Dezember 2020 / Anfang Januar 2021 von Albanien herkommend zusammen mit P. in die Schweiz eingereist ist und in der Folge mehrere Einbruchdiebstähle bzw. Versuche dazu begangen hat. Konkret anerkennt er, die gemäss Anklageziffern 1.8 bis 1.13 mit P. und einer unbekannten dritten Person begangenen (grösstenteils versuchten) Einbruchdiebstähle verübt zu haben. Er stellt ebenfalls nicht mehr in Abrede, diese Taten gewerbs- und bandenmässig verübt zu haben (Berufungserklärung S. 4; Plädoyer Berufungsverhandlung S. 1 f.; S. 6).