3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Juni 2022 beantragte der Beschuldigte zusätzliche Freisprüche von den Vorwürfen des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der mehrfachen Sachbeschädigung bezüglich der Anklageziffern 1.2, 1.3, 1.4 und 1.6, jeweils in Verbindung mit Anklageziffer 2 resp. 3. Für die nicht angefochtenen Delikte sei er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, Probezeit 2 Jahre, zu verurteilen. Die Kosten seien ihm lediglich zur Hälfte aufzuerlegen. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 31. Oktober 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: