Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, MLaw Nils Haldemann, Rechtsanwalt, wird eine Entschädigung von Fr. 6'650.60 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 421.70 und Auslagen) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Teilkosten gemäss Ziff. 8.1 lit. c.) und die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.