Der ersten amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, MLaw Viktoria Huber, Rechtsanwältin, wird eine Entschädigung von Fr. 15'781.35 (MwSt. und Auslagen inkl.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Teilkosten gemäss Ziff. 8.1. lit. c). Es wird davon Vormerk genommen, dass der ersten amtlichen Verteidigerin diese Entschädigung bereits ausbezahlt worden ist.