1. Der Beschuldigte B. wird freigesprochen von den Vorwürfen - des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls gemäss Anklageziffern 1.1, 1.5 und 1.7, - des mehrfachen Hausfriedensbruchs gemäss Anklageziffern 2 i.V.m. Anklageziffern 1.1, 1.5 und 1.7; - der mehrfachen Sachbeschädigung gemäss Anklageziffer 3 i.V.m. Anklageziffern 1.1, 1.5 und 1.7.