SVG, wonach das Gericht die Strafe für den Führer eines Sanitätsfahrzeugs mildern kann, wenn dieser auf einer dringlichen Dienstfahrt nicht die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Ein Abzug für den Wegfall des Vorwurfs der mangelnden Aufmerksamkeit ist nicht vorzunehmen, da der dem Beschuldigten - 13 - gegenüber erhobene Vorwurf grundsätzlich derselbe geblieben ist und von der Nichtanpassung der Geschwindigkeit umfasst wird.