Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Verkehrskreuzung Gehrenstrasse / Laufenburgerstrasse nicht um eine gefahrenlose Verkehrskreuzung, wodurch das Nichtanpassen der Geschwindigkeit umso schwerer wiegt. Zusätzlich zur konkreten Gefährdung und Verletzung der Lenkerin des unfallbeteiligten Audi gefährdete der Beschuldigte durch sein Verhalten weitere Verkehrsteilnehmer, mit denen unter der Woche um 17:20 Uhr durchaus zu rechnen war, was auch aus der Aussage des Beschuldigten hervorgeht, wonach er zwei weitere Fahrzeuge auf der Laufenburgerstrasse habe passieren lassen.