innerhalb der überblickbaren Strecke anzuhalten und so zweckmässig auf den auf der Laufenburgerstrasse herannahenden Audi zu reagieren. Hätte der Beschuldigte die Verkehrskreuzung Gehrenstrasse / Laufenburgerstrasse mit der erforderlichen Aufmerksamkeit befahren, hätte er seine Geschwindigkeit entsprechend den gegebenen Umständen reduziert und er hätte auf den Audi reagieren können, wodurch es nicht zur Kollision mit dem Audi gekommen wäre.