74 ff.). Ferner ergab sich aus der Auswertung des Restwegaufzeichnungsgeräts, dass im Moment der Kollision beide Warnsignale eingeschaltet waren, wobei das Blaulicht ca. 10 Sekunden bzw. 5 Meter nach der Wegfahrt vom Parkplatz konstant eingeschaltet war, während das Zweiklanghorn erst später betätigt und anschliessend nach ca. 3 Sekunden bzw. 48 Meter für ca. 1.2 Sekunden bzw. 20 Meter ausgeschaltet wurde, bevor es ca. 5 Sekunden bzw. 44 Meter vor der Wartelinie wieder eingeschaltet wurde und bis zur Kollision in Betrieb blieb (act. 35). Der Beschuldigte hat auch diese Auswertung des Restwegaufzeichnungsgeräts als korrekt anerkannt (act. 75).