Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat, richtet sich nach den gesamten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen, der Zeit, der Sicht und den voraussehbaren Gefahrenquellen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_894/2016 vom 14. März 2017 E. 3.1).