den oben aufgeführten Gesetzesartikeln sowie Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 47 StGB, Art. 103 StGB, Art. 104 StGB, Art. 106 StGB Der Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Busse von CHF 700.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen. 2. Den Kosten […] 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg fällte am 7. April 2022 auf Einsprache gegen den Strafbefehl hin folgendes Urteil: -4-