Hierfür hätte er in der vorliegenden Situation vor der Wartelinie anhalten oder seine Fahrt zumindest stärker verlangsamen müssen. Hätte der Beschuldigte die sich hier ergebenden Vorsichtsmassnahmen beachtet, hätte er den Personenwagen von B. erkannt und seine Fahrt zumindest stärker verlangsamt. Dadurch hätte der Verkehrsunfall vermieden werden können. Ort: 5074 Eiken, Laufenburgerstrasse, Kreuzung Laufenburgerstrasse / Gehrenstrasse, K295 Zeit: Donnerstag, 29. Juli 2021, 17.20 Uhr Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: