9.2. Der Privatkläger beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung einen reduzierten Schadenersatz in Höhe von Fr. 36'000.00 (von ursprünglich geltend gemachten Fr. 45'500.00), weiterer Schadenersatz werde ausdrücklich vorbehalten, sowie eine Genugtuung in Höhe von Fr. 2'500.00. 9.3. 9.3.1. Der Privatkläger begründet seine Forderung mit Verdienstausfall aufgrund seiner längeren Arbeitsunfähigkeit als Folge des Vorfalls vom 1. Mai 2019 sowie mit Kosten für die medizinische Behandlung (Plädoyer Berufungsverhandlung Privatkläger, S. 18).