In Bezug auf die persönlichen Verhältnisse ergibt sich, dass der verheiratete und pensionierte Beschuldigte ein monatliches Einkommen aus seinen Liegenschaften zwischen Fr. 10'000.00 bis Fr. 15'000.00 generiert. Daneben führt er in kleinem Umfang eine Weinhandlung, welche je nach Geschäftsgang ebenfalls zu seinem Einkommen beiträgt (GA act. 37; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 13 f.).