5.2. Gemäss erstelltem Sachverhalt hat der Beschuldigte eine Aluteleskopstange behändigt und diese über seinen Kopf gehoben. Kurz darauf hat er die Stange wieder hingelegt (vgl. oben E. 3.4). Wie bereits ausgeführt, ist von einer gegenseitigen Auseinandersetzung auszugehen. Es bleibt dabei ungeklärt, wer was gesagt hat. Während der Privatkläger geltend machte, der Beschuldigte habe, während er die Stange erhoben gehalten habe, zu ihm gesagt "komm du siech, komm du siech" (UA act. 27 und 76), erklärte der Beschuldigte, dass er diese zur Abwehr hochgehoben habe und dem Privatkläger gesagt habe, er solle aufhören, sonst gebe er ihm eine (UA act. 32 und 85;