Die im Zahnarztbericht der "swiss smile" vom 13. April 2021 aufgeführten Zahnlockerungen lassen sich mangels eines tatzeitnahen Zahnarztberichts ebenfalls nicht zweifellos auf den am 1. Mai 2019 erhaltenen Schlag zurückführen. Dieser Zahnarztbericht datiert fast zwei Jahre nach dem angeblich schädigenden Ereignis. Nachdem in den tatzeitnahen Arztberichten keine Lockerungen der Zähne festgehalten worden sind, ist nicht auszuschliessen, dass ein zwischenzeitlich erfolgtes weiteres Ereignis für diese Lockerung verantwortlich ist.