77) - ausgeschlagener Zahn erwähnt. Die Erkrankungen am Kausystem sowie an der Halswirbelsäule haben zudem klarerweise schon vorbestanden, ebenso der Tinnitus (UA act. 21). Die angeführte Kieferhöhlenentzündung, das Granulom sowie die Peridontitis (vgl. UA act. 15 f.) können zweifellos nicht von einem tags zuvor erhaltenen Schlag herrühren. Gleiches hat zu gelten für die verschleissbedingten Beschwerden an der Wirbelsäule (vgl. UA act. 15 f.). Die im Zahnarztbericht der "swiss smile" vom 13. April 2021 aufgeführten Zahnlockerungen lassen sich mangels eines tatzeitnahen Zahnarztberichts ebenfalls nicht zweifellos auf den am 1. Mai 2019 erhaltenen Schlag zurückführen.