4.4.2. Gemäss Polizeirapport vom 5. Oktober 2019 (UA act. 7) wurden die Verletzungen des Privatklägers von der Patrouille am 1. Mai 2019 fotografisch dokumentiert. Darauf ist ersichtlich, dass der Privatkläger eine geschwollene linke Wange aufwies. Eine Woche später zeigte eine durch den Privatkläger aufgenommene Aufnahme einen dunklen Fleck unterhalb der linken Wange am Kiefer (UA act. 44). - 15 -