4.3. 4.3.1. Der Privatkläger macht geltend, noch heute an den direkten physischen Folgen der körperlichen Einwirkung des Beschuldigten zu leiden. Er leide an anhaltenden Schmerzen im Kieferbereich, da dieser durch den Faustschlag des Beschuldigten ausgerenkt worden sei. Ebenfalls hätten sich zwei Zähne stark gelockert, welche ebenfalls starke und andauernde Schmerzen verursachen würden. Als Folge dessen sei der Privatkläger erneut in eine Depression gefallen und für eine längere Zeit 100% arbeitsunfähig. Inzwischen habe er einen betroffenen Zahn ziehen müssen und ein zweiter wird folgen (vorinstanzliches Plädoyer Privatkläger, act. 42 ff.; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5;